Die Einschätzungen berücksichtigen lediglich anatomische Fehlbildungen, traumati-sche, postoperative, rekonstruktive oder entzündlich verursachte Fehlbildungen bis hin zum Organverlust. Liegen darüber hinaus primäre oder sekundäre Nierenfunkti-onsstörungen vor, sind diese zusätzlich nach 05.04 einzuschätzen.
Fehlbildung der Niere, des Nierenbeckens und des Harnleiters
10 - 30 %
Abhängig von den Einschränkungen im gesamten ableitenden System, dem Nierenhohlsystem
Nierenhypoplasie, Beckenniere, Nierenhohlraumzysten, Nephroptose
10 – 20 %: bei leichten bis mäßigen Symptomen
30 % : bei ausgeprägten Symptomen, Beschwerden
Verlust oder anlagebedingtes Fehlen einer Niere bei uneingeschränkter Funktionsfähigkeit der anderen Niere
Fistelbildung und künstliche Harnableitung nach Innen
10 - 40 %
10 %: Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre mit geringer Komplikation
20 – 40 %:
abhängig von Lokalisation und Symptomatik
Harnableitung in den Darm bei guter Adaption
Fistelbildung und künstliche Harnableitung nach Außen
50 - 70 %
50 %: Künstliche Harnableitung nach außen bei guter Versorgungsmöglichkeit
60 – 70 %: Künstliche Harnableitung nach außen bei schlechter Versorgungsmöglichkeit, Stenosen, Retraktion, Abdichtungsprobleme)
Chronische Entzündung und Steinbildung
10 - 30 %
10 – 20%:
Wiederholte Entzündungen insbesondere Harnblasenentzündungen ohne wesentliche Miktionsstörungen
Koliken im Abstand von mehreren Monaten, Beschwerdefreie Intervalle
30 %: Wiederholte, länger anhaltende, häufigere Entzündungen mit relevanten Miktionsstörungen
Häufigere Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholte Harnwegsinfekte
Schwere chronische Entzündung, Schrumpfblase
50 - 70 %
Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen)
Entleerungsstörung der Blase und der Harnröhre leichten bis mittleren Grades
10 - 40 %
10 – 20 %: geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln 30 – 40 %: erhebliche Restharnbildung, manuelle Entleerung notwendig, Blasenschrittmacher
Entleerungsstörung der Blase schweren Grades
50 - 70 %
50 %:
Notwendige regelmäßige Katheterisierung, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter, Notwenigkeit eines Urinals ohne wesentliche Begleiterscheinungen
70 %:
Notwendige regelmäßige Katheterisierung, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter, Notwenigkeit eines Urinals mit wesentlichen Begleiterscheinungenr
Prostatahypertrophien sind entsprechend der resultierenden Funktionseinschränkun-gen (Entleerungsstörung) einzuschätzen.
Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13. einzuschätzen.
Impotenz alleine bedingt keine Einschätzung. Zusätzliche psychiatrische Funktions-einschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzuschätzen.
Fehlbildungen des Penis
10 - 40 %
10 – 20 %: Teilverlust und Verlust der Eichel, begrenzte Fehlbildung
30 – 40 %: Ausgedehnte Fehlbildungen
Verlust des Penis
50 %
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust eines Hodens
10 %
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Hoden bis zum vollendeten 65. LJ
40 %
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Hoden nach dem vollendeten 65. LJ
10 %
Maligne Erkrankungen sind nach Abschnitt 13 einzuschätzen. Zusätzliche psychiatrische Funktionseinschränkungen sind nach Abschnitt 03 einzu-schätzen.
Fehlbildungen, Teilresektionen, Resektionen der Brust oder der äußeren Genitale
10 - 40 %
Funktionseinschränkung in den Armgelenken sind nach Abschnitt 01,
Armschwellung (Lymphödem) nach Abschnitt 05 psychiatrische Funktionseinschränkungen nach Abschnitt 03 einzuschätzen
Bei beidseitigen Funktionseinschränkungen ist die ungünstige Wechselwirkung bei der Erstellung des Gesamtgrades zu beachten.
10 – 20 %: Segment- und Quadrantenresektion, je nach Ausmaß und kosmetischem Resultat
30 %: Resektion mit plastischem Aufbau
40 %:08.03.02
Fehlbildung, Fehlen, Entfernung der Gebärmutter
10 %
Endometriose
10 - 30 %
Einschätzung entsprechend dem Ausmaß der Ausdehnung auf die Nachbarorgane und die Sym-ptomatik
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust eines Ovars
10 %
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Ovarien bis zum vollendeten 65. LJ
40 %
Fehlbildung, Funktionseinschränkung, Verlust beider Ovarien ach dem vollendeten 65. LJ
10 %